Berufspraktische Tätigkeiten
Berufspraktische Tätigkeiten
Voraussetzungen
Sie sind im Master-Studiengang Betriebswirtschaftslehre – Energiewirtschaft und Finanzwirtschaft an der Universität Duisburg-Essen eingeschrieben, haben bereits einen Platz für ein einmonatiges Praktikum in einem Unternehmen bekommen und Ihnen wurde noch kein berufsfeldbezogenes Praktikum in diesem Masterstudiengang angerechnet.
Ansprechpartner
M.Sc. Julian Radek
Vorgehensweise
„Die berufspraktische Tätigkeit (berufsfeldbezogenes Praktikum) ist einen Monat vor Beginn der Aufnahme der Tätigkeit beim Studiengangsverantwortlichen bzw. von ihr bzw. ihm beauftragten Modulverantwortlichen anzumelden.“
(Auszug aus der PO § 11 Stand Februar 2019)
Um Ihr berufsfeldbezogenes Praktikum bei Prof. Weber anzumelden, senden Sie bitte eine E-Mail an den oben genannten Ansprechpartner mit folgendem vollständig ausgefüllten und unterschriebenenAnmeldeformular.
Wichtig ist, dass Sie die Anrechnung bereits mindestens einen Monat vor Aufnahme der Tätigkeit beantragen. Eine nachträgliche Anerkennung kann nicht garantiert werden.
„Am Ende der berufspraktischen Tätigkeit (berufsfeldbezogenes Praktikum) hat die oder der Studierende einen Praktikumsbericht im Umfang von 15 Seiten sowie ein vom Arbeitgeber ausgestelltes Praktikumszeugnis beim Bereich Prüfungswesen einzureichen.“
(Auszug aus der PO § 11 Stand Februar 2019)
Als Prüfungsleistung müssen Sie einen 15-seitigen Praktikumsbericht (exkl. Deckblatt, Verzeichnisse und ggf. Anhänge) schreiben. Bitte beachten Sie beim Erstellen Ihres Berichtes den Leitfaden zum wissenschaftlichen Arbeiten.
Für die Anerkennung des Praktikums reichen Sie bitte spätestens zwei Monate nach Beendigung des Praktikums folgende Unterlagen bei dem Prüfungsamt ein:
- den Praktikumsbericht
- das Praktikumszeugnis
- das ausgefüllte Formular Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen
- das ausgefüllte Anmeldeformular
Formvorschriften
Keine gesonderte Praktikumsordnung, § 11 der Prüfungsordnung.